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Aufsteckstromwandler für Verrechnungszwecke

Konforme Stromwandler für Verrechnungszwecke gemäß dem Gesetz zu Neuregelung des gesetzlichen Messwesens vom 25. April 2013 und der entsprechenden Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an die europäische Rechtsprechung vom 11. Dezember 2014 entfällt u. A. die Ersteichung von Messwandlern in der bisherigen Form z.B. durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle. Die Konformität des Messwandlers zu den geltenden gesetzlichen Regelungen und technischen Normen und Anforderungen wird z.B. über eine Zertifizierte Fertigung und Endprüfung (Modul D) oder einer externen Prüfstelle (Modul F) durchgeführt. Eine nachträgliche Eichung eines eichfähigen Wandlers ist im Gesetz nicht vorgesehen. Fa. EFEN bietet aus diesem Grund seit 2015 konformitätsgeprüfte Niederspannungsstromwandler nach Modul D oder F an.